Internetanschluss ummelden

Damit das Internet nach dem Umzug schnell zur Verfügung steht, sollte man frühzeitig den Internetanschluss ummelden und seinen Provider über den bevorstehenden Wohnungswechsel zu informieren. Je nach Anbieter kann es bis zu sechs Wochen dauern, bis solch ein technischer Umzug des Anschlusses realisiert wird. In vielen Fällen bietet ein Umzug auch die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln oder zumindest einen Tarifwechsel vorzunehmen.

Kann der Anbieter bei einem Umzug gewechselt werden?

Der Umzug in eine andere Wohnung oder einen anderen Ort stellt generell noch keinen Kündigungsgrund dar. Ist der Anbieter am neuen Wohnort in der Lage die vereinbarte Leistung bereitzustellen, so läuft der Vertrag unverändert weiter. Für den Fall, dass der Provider seinen vertraglichen Pflichten jedoch nicht nachkommen kann, ergibt sich für Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann dann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Wurde eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, ist auch ein schnellerer Wechsel möglich. Nach der neuen Gesetzgebung dürfen die Provider den Vertrag bei einem Umzug nicht mehr automatisch verlängern. Das bedeutet, dass der bisherige Vertrag an der neuen Adresse unverändert weiter läuft. Allerdings können die Anbieter für den Umzug eine Gebühr verlangen. Diese darf jedoch nicht höher ausfallen als die Kosten für einen Neuanschluss.

Wichtig: Die Bandbreite sollte man rechtzeitig prüfen!

Wer einen Umzug plant, sollte sich rechtzeitig über die an der neuen Adresse zur Verfügung stehenden Bandbreite informieren. Die meisten Provider bieten die Möglichkeit, den Umzug online zu beauftragen. Dabei wird auch direkt eine Abfrage der Bandbreite durchgeführt. Können die vereinbarten Werte nicht erreicht werden, kann die Kündigung direkt an den Anbieter gesendet werden. Gleichzeitig lässt sich dann über einen Vergleich nach einem neuen Provider suchen. Zur Abfrage der möglichen Bandbreite wird lediglich die genaue Anschrift benötigt.

Worauf bei der Kündigung zu achten ist

Handelt es sich um einen Umzug innerhalb desselben Vorwahlbereichs und soll die Rufnummer mitgenommen werden, so darf der Vertrag nicht selber gekündigt werden. In diesem Fall würde die Rufnummer ebenfalls gekündigt und kann anschließend nicht mehr reaktiviert werden. Ein reibungsloser Wechsel ist nur dann gewährleistet, wenn die Kündigung vom neuen Provider durchgeführt und dabei auch die Übertragung der Rufnummer vereinbart wird. Ist der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar, sollte zur Vertragskündigung eine Kopie des Mietvertrags sowie die Meldebescheinigung beigefügt werden.